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Wir wachsen stetig und bieten aktuell engagierten
HAK/HLW/HBLA-Absolventen (m/w/d) und Studierenden in Bereichen der Wirtschaft
interessante Aufgaben und Karriereaussichten im Bereich

Buchhaltung | Digitalisierung | Organisation

WIR ÜBER UNS

Enge partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen, in Verbindung mit unserer Fachkenntnis, kennzeichnet unsere Arbeitsweise. Das Zusammenwirken von qualifizierten und motivierten Mitarbeitern

unserer Kanzlei stellt für Sie eine ganzheitliche steuerliche und wirtschaftliche Beratung dar. Unser Branchen-Know-How optimieren wir durch laufende intensive Fortbildung.

Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und betreuen Sie effizient, individuell, schnell und zuverlässig. Sie werden von unserem Engagement überzeugt sein.

Die Stärke unserer Kanzlei
ist unsere Kompetenz

STEUER-NEWS

Landwirte-Info

Kurz-Info: Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Land- und Forstwirtschaft ab 2023

Januar 2023

Die land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen gem. Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 sind wie folgt und erstmals für die Veranlagung 2023 angehoben worden:

  • Anhebung der Jahresumsatzgrenze für die Anwendung der Pauschalierungsverordnung auf 600.000 €.
  • Anhebung der Einheitswert-Grenze des Betriebes für die Anwendung der Teilpauschalierung auf 165.000 €.
  • Anhebung der Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 45.000 €.

Bild: © Adobe Stock - ValentinValkov